Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.